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Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung Ein berufliches Versehen kann Ihr ganzes Vermögen kosten
Wer zum Schadenseratz verpflichtet ist, haftet mit seinen gesamten Vermögen.
Für den Fall, daß Sie anderen versehentlich durch einen beruflichen Fehler einen Schaden zuführen, wird durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernommen: die Prüfung durch erfahrene Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenseratz besteht; die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist; die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
Für weitere Informationen über die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung fordern sie bitte weitere Informationen an.
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